Maklerprovision: Neues Gesetz ab 23.12.2020
Am 23.12.2020 tritt das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten (Maklerprovision) bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft.
Es regelt, dass private Käufer (Verbraucher) beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision zahlen müssen. Im Gesetz wird geregelt, dass derjenige die Kosten für den Immobilienmakler zu tragen hat, der den Auftrag erteilt hat.
Die anteiligen Maklerkosten werden erst dann für den Käufer fällig, wenn der Immobilienverkäufer seine Provisionszahlung an den Immobilienmakler nachgewiesen hat.
Bei Eisenbraun Immobilien bereits Standard: der schriftliche Maklervertrag. Mit dem neuen Gesetz wird verbindlich festgelegt, dass Maklerverträge mit Verbrauchern zwingend der Textform (z. B. durch eine E-Mail) bedürfen.
Das Ziel des Gesetzes ist es, die sogenannten Erwerbsnebenkosten zu senken und den Erwerb von privatem Wohneigentum zu fördern.
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