Welche Unterlagen benötige ich für einen Immobilienverkauf?
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen? Gerne übernehme ich den professionellen Verkauf Ihrer Immobilie. Dafür brauche ich von Ihnen einige wichtige Unterlagen. Welche dies sind, lesen Sie in meinem Magazin-Beitrag.
Vollständige Unterlagen erleichtern den Verkauf
Liegen alle Informationen vor, können sich Interessenten zeitnah einen Überblick verschaffen und der Verkauf der Immobilie kann erfolgreich durchgeführt werden. Als Immobilienmakler stehe ich Ihnen bei der Beschaffung der Unterlagen selbstverständlich zur Seite.
Diese Unterlagen benötige ich für den Verkauf Ihres Hauses:
Aktueller Grundbuchauszug
Im Grundbuch sind die Rechts- und Eigentumsverhältnisse von Immobilien und Grundstücken festgehalten. Für den Immobilienverkauf benötige ich einen aktuellen Grundbuchauszug. Dieser darf nicht älter als drei Monate sein. Dieses Dokument beweist, dass Sie Eigentümer des Hauses oder der Wohnung und damit der rechtmäßige Verkäufer sind.
Für die Kunden von Eisenbraun Immobilien übernehme ich – nach Bevollmächtigung durch Sie – die Beantragung des Grundbuchauszugs.
Grundrisse
Der Grundriss einer Wohnung oder eines Hauses zeigt den Interessenten schon vor der Besichtigung u. a. wie groß die Räume des Hauses sind, wo sich Fenster und Türen befinden und wo eine Treppe verläuft. Der Grundriss ermöglicht es sich schnell einen Überblick zu verschaffen und abzuwägen, ob eine Immobilie passend ist.
Grundrisse sind daher ein wichtiger Bestandteil des Exposés und von Immobilienanzeigen.
Genehmigtes Baugesuch
Das genehmigte Baugesuch zeigt den potenziellen Käufern, dass Ihr Haus in dieser Form mit Erlaubnis der zuständigen Behörde errichtet ist. Gerade wenn es am Gebäude nachträgliche Anbauten oder Umbauten gibt, sollte für diese die Genehmigung vorliegen.
Abnahmebescheinigung der Baubehörde
Wenn ich für Sie ein neu gebautes Haus verkaufen darf, empfiehlt es sich, dass die finale Abnahmebescheinigung der Baubehörde vorliegt.
Lageplan
Ein Lageplan enthält wichtige Informationen zu Ihrem Gebäude. Man ersieht z. B. die genaue Lage des Grundstücks auch in Bezug zur Himmelsrichtung, seine Fläche, die Flurstücksnummer, mögliche Baulasten, die Grenzen zu den Nachbargrundstücken und welche Nutzung erlaubt ist.
Liegt Ihnen kein Lageplan vor, so fordere ich diesen in Ihrem Namen und mit Ihrem schriftlichen Einverständnis beim Vermessungsamt an.
Energieausweis
Der Energieausweis gibt Informationen über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie. Er muss immer dann vorgelegt werden, wenn ein beheiztes und dauerhaft genutztes Gebäude verkauft wird und dieses nicht unter Denkmalschutz steht.
Den Energieausweis benötige ich bereits für Immobilienanzeigen und das Exposé. Gerne übernehme ich die Beantragung eines solchen Ausweises für Sie.
Eventuell bestehender Mietvertrag
Ist das zu verkaufende Haus vermietet, sollten Sie ernsthaften Interessenten Einblicke in einen bestehenden Mietvertrag ermöglichen (natürlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes).
Auflistung der durchgeführten Modernisierungen und Instandhaltungen
Belege für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind ebenfalls wichtige Unterlagen für den Immobilienverkauf.
Unterlagen bei Denkmalschutz
Steht ihr Haus unter Denkmalschutz, ist es wichtig, den Käufern die Ihnen darüber vorliegenden Unterlagen zeigen zu können. Gibt es auf Ihrem Grundstück mehrere Gebäude, sind potenzielle Käufer daran interessiert, ob z. B. alle Gebäude unter Denkmalschutz stehen (Ensembleschutz) oder nur ein Gebäude.
Für mich als Immobilienmakler ist dies ebenfalls eine wichtige Information.
Versicherungsnachweise
Eine möglicherweise von Ihnen abgeschlossene Wohngebäudeversicherung wechselt mit dem Verkauf auf die Erwerber über. Sie sollten Interessenten daher auch Informationen zu einer abgeschlossenen Versicherungspolice geben können.
Bedienungsanleitungen und Garantieunterlagen
Es gibt keine Pflicht, den Käufern Ihrer Immobilie Bedienungsanleitungen, z. B. für die Heizung oder Garantieunterlagen für ein neues Kücheneinbaugerät zu übergeben. Doch erleichtert dies das Ankommen im neuen Haus oder in der neuen Wohnung.
Übrigens: Moderne Anlagen und Geräte mit laufender Garantie sind verkaufsfördernd.
Diese Unterlagen benötige ich, wenn ich Ihre Eigentumswohnung verkaufe:
Für den Verkauf einer Eigentumswohnung brauche ich zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten noch folgende Unterlagen:
Teilungserklärung
Die Teilungserklärung regelt, welche Bereiche eines Mehrfamilienhauses Gemeinschaftseigentum (z. B. das Treppenhaus) und was Sondereigentum (z. B. die Räume Ihrer Wohnung) ist. Auch Sondernutzungsrechte an Stellplätzen oder dem Garten sind hier aufgeführt.
Aus der Teilungserklärung geht außerdem hervor wie groß der Miteigentumsanteil der Eigentumswohnung ist. Wie man diesen Anteil ermittelt, lesen Sie im Beitrag Wie berechnet ein Architekt den Miteigentumsanteil?.
Zu einer Teilungserklärung gehören
- der Aufteilungsplan,
- die Abgeschlossenheitsbescheinigung und
- die Gemeinschaftsordnung.
Eine Teilungserklärung wird mit der Fertigstellung eines Mehrfamilienwohnhauses vom Architekten oder der Architektin erstellt, vom Bauamt geprüft und genehmigt und dann notariell beurkundet.
Protokolle der Eigentümerversammlungen
Besitzt man eine Eigentumswohnung, so wird man Mitglied der Eigentümergemeinschaft nach WEG. Diese trifft sich jährlich und stimmt z. B. über Sanierungsmaßnahmen ab. Jede dieser Versammlungen wird protokolliert. Um sich einen Überblick über anstehende Maßnahmen oder aktuelle Entscheidungen zu verschaffen, dürfen diese Protokolle eingesehen werden.
Informationen zum Hausgeld
Kaufinteressenten möchten wissen, wie hoch das monatliche Hausgeld ist. Dieses beinhaltet
- die Kosten für Verwaltung,
- Instandhaltung,
- einen Beitrag zur Bildung von Rücklagen und
- die Kosten für den laufenden Betrieb der Immobilie.
Die Höhe des Hausgelds wird ebenfalls durch die Eigentümergemeinschaft und in Abhängigkeit vom Wirtschaftsplan beschlossen. Es empfiehlt sich daher, die letzten Jahresabrechnungen bereitzuhalten. So können sich potenzielle Käufer schnell ein Bild machen.
Höhe der bestehenden Rücklagen
Aus den Rücklagen werden z. B. notwendige Sanierungsmaßnahmen am Haus beglichen. Der Anteil für Ihre Wohnung an den Rücklagen geht mit dem Verkauf auf den oder die Käufer über. Sind die Rücklagen zu gering, um eine Maßnahme durchzuführen, müssen die Eigentümer gegebenenfalls Geld nachzahlen oder das Hausgeld erhöht sich.
Käufer haben daher ein großes Interesse zu wissen, wie hoch die bereits bestehenden Rücklagen sind.
Sie möchten Ihre Immobilie mit Eisenbraun Immobilien verkaufen? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.