Statt Immobilienrente: Aufteilung der Immobilie in Eigentumswohnungen
Sich im Alter etwas gönnen, davon träumen viele Immobilieneigentümer. Doch oftmals ist das persönliche Vermögen in der Immobilie gebunden und die Rente ist zu gering, um damit alleine den gewünschten Lebensstandard zu bestreiten. Viele Eigentümer spielen dann mit dem Gedanken, ihre Immobilie zu verrenten. Doch auch die Immobilienrente hat Vor- und Nachteile. Daher geht es in diesem Beitrag um eine Alternative zur Immobilienrente: die Aufteilung einer Immobilie in mehrere Eigentumswohnungen.
In meinem Beitrag Immobilienrente: Das sollten Sie wissen habe ich sie schon als eine Möglichkeit anstelle der Immobilienrente beschrieben, die Aufteilung einer Immobilie in mehrere Eigentumswohnungen, bei der Sie eine Wohnung für sich behalten. In diesem Fall bewohnen Sie nach der Aufteilung eine Eigentumswohnung selbst und können je nach Bedarf alle oder auch einzelne Wohnungen an ausgewählte Interessenten verkaufen.
Welche Vorteile bietet Ihnen die Aufteilung der Immobilie in Eigentumswohnungen und deren Verkauf?
Sie können in Ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben und sind weiterhin der alleinige Eigentümer einer oder auch mehrerer Wohnungen. Mit dem Erlös der Wohnung/en können Sie Ihr Leben freier und nach Ihren Wünschen gestalten.
Sie laufen bei diesem Modell nicht Gefahr, dass die Laufzeit einer gewählten Immobilienrente abläuft und Sie doch aus Ihrer Immobilie ausziehen müssen.
Die Option, Ihre Eigentumswohnung später weiterzuvermieten oder zu einem höheren Preis zu verkaufen, bleibt Ihnen erhalten. Ein künftiger Wertzuwachs Ihrer Wohnung gehört Ihnen allein.
Was sollten Sie beachten?
Als Eigentümer oder Eigentümerin haben Sie weiterhin alle Rechte und Pflichten. Das heißt Sie müssen weiterhin die Instandhaltungskosten für Ihre Eigentumswohnung und für Sondernutzungsflächen tragen. Allerdings kann dies – je nach gewähltem Modell – auch bei einer Immobilienrente der Fall sein.
Die Kosten für künftige Sanierungen und die Instandhaltung fließen auch hier immer in die Berechnung einer Immobilienrente mit ein und schmälern diese.
Welche Kosten entstehen Ihnen für eine Aufteilung?
- Kosten entstehen für den Architekten. Dieser erstellt u. a. die Aufteilungspläne und beantragt die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung bei dem zuständigen Baurechtsamt.
- Außerdem entstehen Gebühren für die Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Baubehörde und
- Kosten für die Einholung eines gültigen Lageplans durch ein Vermessungsbüro oder direkt bei dem zuständigen Katasteramt.
- Darüber hinaus fallen Kosten für den Notar an, der die Teilungserklärung fertigt und dann die Anlage der Wohnungsgrundbücher beantragt.
Die Höhe der Kosten für die Aufteilung der Immobilie ist dabei von Projekt zu Projekt unterschiedlich.
Wie ein Architekt die Aufteilung der Immobilie vornimmt, lesen Sie im Beitrag Aufteilung eines Wohnhauses in Eigentumswohnungen – So geht ein Architekt vor. Der Beitrag ist auf dem Blog des Architekturbüro Eisenbraun erschienen.
Mein Tipp zum Schluss
Beachten Sie bei der Aufteilung, dass die von Ihnen künftig bewohnte Eigentumswohnung barrierearm ist oder ohne großen Aufwand barrierefrei umgestaltet werden kann. Dafür eignet sich in einem Haus ohne Aufzug am besten eine Wohnung im Erdgeschoss. Tipps zum barrierefreien Wohnen finden Sie in dieser kostenlosen Checkliste.
Sie haben Fragen zu diesem Beitrag oder interessieren sich für die Aufteilung und teilweise Veräußerung einer Immobilie? Gerne können Sie sich bei uns melden und wir stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz bei Aufteilung und Verkauf zur Seite.