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Welche Fördermittel gibt es von der Bafa für die energetische Sanierung im Bestand

Diese Fördermittel gibt es für die energetische Sanierung im Bestand

Sie möchten ein bereits bestehendes Wohnhaus kaufen und dieses dann auf den aktuellen energetischen Stand bringen? Welche Fördermittel es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt, um bei einem Haus die Energieeffizienz zu erhöhen, lesen Sie in diesem Beitrag für das Immobilien-Magazin.

Bitte beachten Sie: Der Beitrag gibt den Stand am 07.03.2022 wieder und wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Die Bedingungen und die Fördersumme eines Förderprogramms können sich ändern oder die Fördermittel erschöpft sein. Eine rechtliche Garantie kann daher nicht gegeben werden.

Update 01.08.2022: Ab 15.08.2022 gelten geänderte Fördersätze für Sanierungen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Fördermittel für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden

Das BAFA fördert mit einem Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude einzelne Maßnahmen zur Sanierung bestehender Wohnhäuser.

Ziel der Förderung ist es,

  • bestehende Wohnhäuser in Deutschland energieeffizienter zu machen,
  • den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen und
  • CO2 Emissionen zu senken.

Wichtig: Beantragen Sie die Fördermittel, bevor Sie einen Vertrag für eine Maßnahme z. B. mit einem Handwerker abschließen.

Diese Maßnahmen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit einem Zuschuss gefördert:

  • Energieeffiziente Gebäudehülle

Um die Energieeffizienz der Gebäudehülle zu erhöhen, fördert die BAFA die Dämmung von

  • Außenwänden,
  • Dachflächen,
  • Geschossdecken und
  • Bodenflächen sowie
  • die Erneuerung von Vorhangfassaden.

Aber auch wer Fenster oder Außentüren austauscht oder den sommerlichen Wärmeschutz erneuert oder verbessert, kann einen Zuschuss erhalten.

Als Eigentümer müssen Sie mindestens 2.000 Euro (inkl. MwSt.) selbst investieren, um eine Förderung zu erhalten. Mit einem Zuschuss gefördert werden 20 Prozent der sogenannten förderfähigen Ausgaben, maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Diese Fördermittel gibt es von der BAFA für die energetische Sanierung eines Wohnhauses in Deutschland.
  • Anlagentechnik (außer Heizung)

Unterstützt wird beispielsweise der Einbau einer raumlufttechnischen Lüftungsanlage inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung und der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“).

Wer diese Förderung erhalten möchte, muss ebenfalls mindestens 2.000 Euro (inkl. MwSt.) selbst investieren. Das BAFA bezuschusst 20 Prozent der sogenannten förderfähigen Ausgaben, maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit.

  •  Heizungstechnik

Förderfähig ist z. B. der Einbau einer Solarkollektoranlage, einer Biomasseheizung oder einer Wärmepumpe. Auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz kann bezuschusst werden. Wird eine Ölheizung getauscht, kann ein weiterer Bonus gewährt werden, wenn man anstelle der Ölheizung z. B. eine Biomasseheizung oder eine Wärmepumpe installiert.

Wer diese Förderung erhalten möchte, muss auch hier mindestens 2.000 Euro (inkl. MwSt.) selbst investieren. Der jeweilige Fördersatz richtet sich danach, für welchen Wärmeerzeuger Sie sich entscheiden.

Der Fördersatz für eine Solarthermieanlage beträgt derzeit 30 Prozent, für eine Biomasseanlage liegt er zwischen 35 – 40 Prozent. Auch hier gilt: Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.

  • Heizungsoptimierung

Um die Heizung zu optimieren, muss ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt werden. Mindestens aber ein Heizungscheck nach DIN EN 15378. Die BAFA fördert z. B. auch den Einbau einer Flächenheizung (Fußbodenheizung) oder die Dämmung von Rohrleitungen.

Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro (inkl. MwSt.). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Es gilt: Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt.

Eine Kombination dieser vier unterschiedlichen Einzelmaßnahmen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Fördermittel für Fachplanung und Baubegleitung

Eine Förderung der sogenannten energetischen Fachplanung und Baubegleitung erfolgt nur in Verbindung mit einer der zuvor genannten Einzelmaßnahmen. Das BAFA bezuschusst 50 Prozent der sogenannten förderfähigen Ausgaben. Maximal 5.000 Euro bei einem Ein- und Zweifamilienhaus.

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Fazit

Es ist empfehlenswert, sich vor Beginn von Sanierungsmaßnahmen mit den Fördermitteln der BAFA zu beschäftigen. Ich rate Ihnen zur Bestimmung des individuellen Bedarfs einen Energieberater oder eine Energieberaterin hinzuzuziehen.

Wie energieeffizient Ihre neu gekaufte Immobilie ist, erfahren Sie bereits in unseren Immobilienanzeigen bzw. im Immobilienexposé und anhand des Energieausweises.

Tipp: Weitere Fördermittel

Prüfen Sie, ob es weitere wie z. B. regionale oder städtische Förderprogramme für die Sanierung des bestehenden Wohnhauses gibt. Einen aktuellen Stand über die verfügbaren Fördermittel für Ihr Projekt in Deutschland finden Sie unter www.foerderdatenbank.de

Dipl.-Ing. Karl Eisenbraun ist der Inhaber von Eisenbraun Immobilien. Als Immobilienmakler und Architekt ist er in Ostfildern und der Region Stuttgart tätig.

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