Neue Regeln für den Energieausweis in 2021
Welche neuen Vorgaben gelten ab dem 01. Mai 2021 für den Energieausweis in Deutschland?
Der Energieausweis gibt Immobilienkäufern einen genauen Einblick in die energetische Qualität eines zum Verkauf stehenden Gebäudes oder einer Wohnung. Man muss ihn immer dann vorlegen, wenn ein beheiztes und dauerhaft genutztes Gebäude
- verkauft,
- vermietet oder
- verpachtet werden soll
und dieses nicht unter Denkmalschutz steht.
In Form eines Verbrauchsausweises oder des aussagekräftigeren Bedarfsausweiseses wird der Energieausweis z. B. von Gebäudeenergieberatern erstellt. Gültig ist der Energieausweis dann 10 Jahre.
Kohlenstoffdioxid-Emissionen des Gebäudes werden im Energieausweis angegeben
Nach einer Übergangszeit müssen ab dem 1.5.2021 neu ausgestellte Energieausweise auch Angaben zur CO2-Emission des Gebäudes enthalten. Diese wird aus dem Primärenergiebedarf bzw. dem Primärenergieverbrauch berechnet und in Kilogramm pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche dargestellt.
Grundlage für diese Änderung ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses ist am 1.11.2020 in Kraft getreten. Ziel ist es, die Klimawirkung eines Gebäudes transparent darzustellen.
Eine weitere Neuerung ist, dass in Energieausweisen inspektionspflichtige Klimaanlagen und deren nächster Überprüfungstermin aufgeführt sind.
Auch sind die Eigentümer für die Richtigkeit der Daten verantwortlich, die sie für die Erstellung eines Verbrauchsausweises übermitteln. Die Ersteller des Ausweises müssen die Daten prüfen und dürfen Sie nur dann verwenden, wenn sie keine Bedenken haben.
Kostenloses Beratungsgespräch mit einem Gebäudeenergieberater
Wird ein Einfamilienhaus oder ein 2-Familienhaus verkauft, muss der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein kostenloses Beratungsgespräch z. B. mit einem Gebäudeenergieberater oder einer Gebäudeenergieberaterin führen. In diesem werden Informationen über mögliche energetische Verbesserungen des Gebäudes vermittelt.
Pflichten eines Immobilienmaklers
Als Immobilienmakler legen wir Ihnen den Energieausweis bei Besichtigungen vor oder hängen ihn aus. Die energetischen Kenndaten nennen wir Ihnen bereits in der Immobilienanzeige sowie im Exposé.